Sie sind hier: DownloadsInformationen

Downloads - wichtige Informationen

Klicken Sie auf das PDF-Logo bzw. den Link um die Datei anzusehen, herunterzuladen oder auszudrucken.

Sie benötigen weitere Informationen? Nutzen Sie unser Kontaktformular:

Kontaktformular

 

Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Bundesministerium der Finanzen / Bonn

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31.03.2004
(GZ: IV D1 - S 7279 - 107/04)

Thema: Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf alle Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen, und auf bestimmte Bauleistungen.

Umsatzsteuer bei Bauleistungen

 

Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb

Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHK)

Bereich Finanzen und Steuern (April 2004)

Thema: Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb (§ 13b UStG) - Merkblatt

Im Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) neu geregelt. Die Regelungen dienen der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges. Um zu verhindern, dass die Umsatzsteuer zwar an den Leistenden bezahlt, aber vom Leistenden nicht ans Finanzamt entrichtet wird, wird im § 13b UStG die Steuerschuld grundsätzlich auf den in der Regel inländischen und vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger verlagert.

Merkblatt Umsatzsteuerschuldumkehr

 

Neue Regeln für die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Abteilung Steuer- und Finanzpolitik (Februar 2004)

Thema: Umkehrung der Steuerschuld / Wichtige Informationen für Auftraggeber - Informationsflyer

Der Auftraggeber sichert sich seinen Vorsteuerabzug. Denn wer bisher nicht nachweisen konnte, dass der beauftrage Bau- oder Subunternehmer tatsächlich existierte und seinen Steuerpflichten nachgekommen ist, dem wurde vom Finanzamt der Vorsteuerabzug verwehrt.

ZDH - Informationsflyer

 

QR-Code arnold-elektro.de ARNOLD Elektrotechnik | Ockenheim

Statistik

Online1
Besucher120.327
Ladezeit (Sek.)0,016
Seiten besucht1
relaXits5.04/00 NC
Update

Anschrift

Büro in Ockenheim / Bingen

ARNOLD Elektrotechnik
Inh. Bernhard Arnold
Binger Weg 8
55437 Ockenheim / Bingen


06725 - 308 93-0
06725 - 308 93-19
info@arnold-elektro.de

Ockenheim/Bingen · Google Maps

    Bürozeiten
  • im Installationsbereich
    Montags bis Freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • im Kundendienstbereich
    Montags bis Freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung
  • Ihr Anruf wird entweder persönlich entgegengenommen oder über Anrufumleitung weitergeleitet oder auf dem Anrufbeantworter aufgezeichnet.

Fehlerstromschutz

Damit nichts passiert, wenn was passiert - Fehlerstromschutzschalter für den Personen- und Sachschutz

Fehlerstromschutz: mehr InformationenWas passiert, wenn der Fön ins Wasser fällt?

Samstag abend:
Sie wollen ins Theater - Ihr Sohn soll ins Bett - Sie haben es eilig.
mehr ...